Anfragen von Zertifikaten

Die im Portal identifizierten und möglicherweise erworbenen Dokumente haben keinen rechtlichen Wert und können nicht für rechtliche und administrative Zwecke verwendet werden, insbesondere nicht für Staatsbürgerschaftsanträge von Nachkommen italienischer Auswanderer.

Aus dem Gesetz vom 13. Juni 1921, Nr. 555, 555 geht hervor, dass Kinder, die im Ausland geboren werden und von einem italienischen Vater abstammen, Recht auf die italienische Staatsbürgerschaft haben. Mit dem Übergang zur Italiensichen Republik (1948) und der Inkrafttretung der neuen Gesetzgebung und nach dem Urteil Nr. 30/1983 des Verfassungsgerichtes, ist obengenanntes Recht auch auf die Frauen (Mütter) übertragen worden. Die italienischen Emigranten/innen, wie auch ihre Nachfahren, können demnach das Recht auf Staatsbürgerschaft iure sanguinis anfordern (Gesetz 5. Februar 1992 Nr. 91) 91; die Liste der vorzulegenden Dokumente findet sich im Rundschreiben K 28.1 vom 8. April 1991 des Innenministeriums, darunter auch die Geburts- oder Heiratsurkunde ihrer Vorfahren.
Weitere Informationen zur geltenden Gesetzgebung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Inneres und Territoriales.

Um eine beglaubigte Kopie eines Dokumentes der Website „Antenati“ zu erhalten, muss man sich an das Staatsarchiv wenden, wo sich die originalen Dokumente befinden.

Die beglaubigten Kopien, auch „dem Original konformen Kopien“ genannt, sind Kopien, von denen ein dafür berechtigter Amtsträger unter seiner Verantwortung bestätigt, dass sie dem Original konform seien (vgl. Art. 18 DPR 445/2000). Solche Kopien unterstehen der Zahlungspflicht anhand der Anbringung einer Stempelmarke (marca da bollo), ausser sie gehörten bestimmter, von der Zahlungspflicht ausgenommenen, Anfragen an (solche Fälle müssen ausdrücklich signalisiert werden). Weitere Angaben dazu, sind in der Tabelle Anhang B des DPR 26 Okt. 1972 642 Nr. 642 zu finden.

Man beachte, dass die anagrafische Dokumentation von den Gemeinden aufbewahrt wird; Aus diesem Grund ist es notwendig, sich direkt an sie zu wenden, um Informationen und Zertifikate anzufordern: Adressen und Kontakte sind auf dem Portal der Associazione Nazionale die Comuni d’italia (ANCI) oder auf Comuni-italiani.it zu finden; von Nutzen sind auch die Informationen der Wikipedia-Seite Comuni d‘Italia.

Wichtig ist auch die Website Anagrafe Nazionale della Popolazione Residente (ANPR), wo alle Gemeinden Italiens beschrieben sind.

Hinweise für die Bestellung von Kopien von Militärmatrikelblätter

die Daten des bereits an die zuständigen Staatsarchive übergebenen Materials sind im Abschnitt „Archive erkunden“ zu finden, an die Sie sich für die Ausstellung von Kopien wenden können.
Für Wehrpapiere, die möglicherweise noch nicht an die zuständigen Staatsarchive übergeben wurden, wenden Sie sich bitte an:

  • für die Dokumente der Armee wende man sich an die Dokumentationszentren (früher Militärdistrikte), sowohl für die Soldaten, wie für die Unteroffiziere und Offiziere;
  • für die Marine wende man sich an PERSOMIL (Direzione generale per il personale militare), 11. Division, in Viale dell’Esercito 186, 00143 Rom – Tel. +39 06 5170 50153 (Soldaten, Unteroffiziere, Offiziere);
  • für die Piloten wende man sich an PERSOMIL (Direzione generale per il personale militare), 12. Division in Viale dell’Esercito 186, 00143 Rom – Tel. +39 06 5170 50865 (Unteroffiziere, Offiziere); für die Soldaten ans „Deposito matricolare“ in piazza Gurriero Gonzaga 17, 05018 Orvieto, tel +39 0763 342811/23;
  • für die Carabinieri an die jeweiligen Dokumentationszentralen, sowohl für die Soldaten, wie für die Unteroffiziere und die Offiziere, oder auch ans Generalkommando für die Dokumentation der letzten Jahre.